1. Was sind unsere Leistungen?
Wir erbringen Dienstleistungen in der Zahnmedizin sowie Dentalhygiene und bieten Produkte in diesen Bereichen an.
Unser Kerngeschäft ist, nach Verordnung und unter Verantwortung des Zahnarztes eine aus der Diagnose individuell auf dich abgestimmte Behandlung durchzufüren. Ergänzend dazu bieten wir dir Zusatzprodukte an. Auch stellen wir Zahnprodukte mit Labortechnik her, welche auf deinem Zahnstatus basieren.
Sämtliche Produkte sind Sonderanfertigungen, da sie nicht in Serie, sondern auf dich zugeschnitten hergestellt werden.
2. Wer sind wir?
Die Leistungen werden von der Avadent Swiss AG und/oder seiner Tochtergesellschaften („Avadent“), erbracht. Bei Fragen oder anderen Anliegen erreichst du uns am besten per Email:
3. Was regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?
Diese AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dir und Avadent, wenn du dich beispielsweise für einen Termin anmeldest, unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmst oder unsere Produkte bestellst. Sie sind integrierender Bestandteil deines Vertragsverhältnisses mit Avadent. Diese AGB und die zahnmedizinischen Informationen können jedoch eine professionelle Beratung und Behandlung durch einen Avadent-Zahnarzt nicht ersetzen.
4. Wen behandeln wir?
Unser Angebot richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Unsere Leistungen und Produkte stehen Personen zur Verfügung, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Bei unter 18-jährigen Personen ist eine Behandlung oder den Verkauf von Zusatzprodukten nur mit schriftlichem Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters möglich. Wir empfehlen, dass ein gesetzlicher Vertreter bei allen Terminen anwesend ist. Die Behandlung mit Veneers ist für Minderjährige nicht möglich. Mit deiner Zustimmung zu diesen AGB bestätigst du, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Wie kommst du zu deiner Behandlung und was kostet die Behandlung?
Im folgenden Abschnitt informieren wir dich darüber, wie der Verlauf der Behandlung mit unseren Leistungen (Zahnbehandlungen) und Produkten (Sonderanfertigungen) aussieht und welche Kosten du erwarten kannst.
5.1 Eignungsabklärung und Behandlungsplan
An deinem Termin erfolgt eine Vorabklärung deiner Eignung und du wirst darüber aufgeklärt, wie Zahnbehandlungen zur Besserung deiner Zahngesunheit oder Ästhetik beitragen können. Dabei wird von unseren Zahnärzten die notwendigen Röntgebilder, ein 3D-Abdruch deiner Zähne und allenfalls Digitalfotos erstellt sowie eine erste Planungsbestimmung durchgeführt. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.
Im Anschluss an den ersten Termin kannst du deine persönliche Diagnose und deinen Behandlungsplan besprechen. Dies zeigt auf, welche Resultate bei dir erwartet werden können, wie lange die Behandlung dauert und wie oft du zur Kontrolle erscheinen solltest. Sollten Zuweisungen an externe Spezialisten nötig sein, wird auch das in der Besprechnung aufgezeigt. Im Bereich der Kieferorthopädie kann der Behandlungsplan durch eine Software eines Drittanbieters generiert und bereitgestellt werden.
Nach der Besprechnung der Diangnose kannst du dein Offerte bestellen. Danach laden wir dich zu einem zweiten Termin in einer unserer Praxen ein, um deine Eignung, den Behandlungsplan und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Der Betrag, den wir dir für die Behandlungsplanung und Offerte in Rechnung stellen, wird dir an den Gesamtpreis angerechnet, wenn du deine Behandlung bei uns ausführst.
5.2 Ausführung der Behandlung
Wenn eine Behandlung bei dir erfoderlich ist, erhältst du am zweiten Termin eine Offerte, die ein Monat gültig ist (Annahmefrist). Erfolgt deine Terminierung der Behandlung nach Ablauf der Annahmefrist, stellt sie ein neues Angebot deinerseits dar, das als angenommen gilt, wenn wir dir eine schriftliche Bestätigung senden.
5.3 Vorauszahlung von Sonderanfertigungen (Laborprodukte) und Zahlung
Die Laborkosten sind im Voraus durch eine einmalige Zahlung zu begleichen. Du bist einverstanden, Gebühren oder sonstige Transaktionskosten, die bei Geldüberweisungen auf unser Bankkonto anfallen können, vollständig zu übernehmen. Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) erfolgen. Bezahlst deine Rechnungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen.
Alternativ bieten wir über den Drittanbieter MF Group Billing AG (MFGB), Am Bohl 6, 9004 St. Gallen, die Bezahlung auf Rechnung mit einer Teilzahlungsoption an. Bei einer Zahlung auf Rechnung bist du einverstanden, dass wir die für die Rechnungsstellung und das Inkasso erforderliche Informationen und Daten jeweils an die MFGB weiterleiten. Für Fragen zur Rechnung und alle anderen Fragen in Zusammenhang mit der Zahlung ist ausschliesslich die MFGB zuständig. Bei Beschwerden über die Abwicklung der Zahlung durch die MFGB kontaktiere sie bitte direkt per Email an info@mfhealth.ch. Wählst du die Option zur Teilzahlung und bezahlst deine Rechnungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen.
Bitte informiere dich über die AGB’s der MF-Group, bevor du dich für die Zahlung auf Rechnung entscheidest. Es können Gebühren und Zinsen anfallen.
5.4 Herstellung von Sonderanfertigungen (Laborprodukte)
Sobald wir von dir die Unterlagen zur Offerte unterzeichnet erhalten haben und die vollständige Vorauszahlung der Fremdkosten (maximal einem Drittel der gesamten Behandlungskosten) eingegangen ist, hast du die Bestellung erfolgreich abgeschlossen und wir beginnen mit der Herstellung deiner Sonderanfertigung. Laborarbeiten können durch einen Drittanbieter hergestellt werden. Bei der Zahlung auf Rechnung mit Teilzahlungsoption müssen die Voraussetzungen erfüllt und die dafür vorgesehene Vereinbarung unterzeichnet sein.
5.5 Einsetzung oder Abhohlung der Sonderanfertigung (Laborprodukte) und Beginn der Behandlung
Wir informieren dich, wenn deine Sonderanfertigung bei uns in der Praxis einsatzbereit ist. Bitte bringe einen Ausweis mit, damit wir deine Identität feststellen können.
Bei Erstanwendung, vereinbaren wir einen Termin, damit ein Zahnarzt die Passgenauigkeit prüfen sowie die Handhabung und Pflege mit dir besprechen kann. Zum Einsetzen von Sonderanfertigung sind gegebenenfalls zusätzliche Termine notwendig.
5.6 Präparation
Für die Präparation von gewissen Behandlungen (z.B. Veneers) kann es vorkommen, dass dein Zahnarzt eine dünne Schicht des Zahnschmelzes auf deinen zu behandelnden Zähnen abtragen muss. Die Menge der Abtragung ist von Patient zu Patient unterschiedlich und abhängig von deinem Zahnproblem, deiner Zahnstellung oder Zahnfarbe. Es ist dabei zu beachten, dass es sich bei der Zahnschmelzabtragung um einen irreversiblen Eingriff handelt. Das bedeutet, dass der Zahnschmelz definitiv entfernt wird und dieser sich nicht mehr regenerieren kann. Die Zahnform und Zahnfunktion wird damit dauerhaft verändert. Die für dich erforderlichen Ausführungsschritte bespricht dein Avadent Zahnarzt mit dir persönlich.
5.7 Provisorien
Die präparierte Situation deiner Zähne wird nochmals digital aufgenommen und die Zahnsituation erneut bestimmt. Mit Hilfe der angefertigten Laborpodukten werden die Provisorien auf deinen Zähnen geformt und gleichzeitig deine Sonderandfertigung in unserem Labor in Auftrag gegeben. Deine individuellen Laboranfertigungen werden aus hochwertiger Keramik hergestellt. Wir informieren dich, wenn deine finalen Anfertigungen bei uns in der Praxis sind.
5.8 Hauptbehandlung
Beim Abschlusstermin werden allenfalls die Provisorien entfernt, deine Zähne gereinigt und die finalen Anfertigungen zur Anprope eingepasst. Wenn du zufrieden mit dem Endresultat bist, werden die individuellen Anfertigungen dann in der Regel dauerhaft verbunden.
5.9 Preise
Unsere Preise werden dir in unserer Offerte bekannt gegeben, wenn du einen Behandlungsplan anforderst oder Sonderanfertigungen bestellst. Die angegebenen Preise auf unserer Website oder in Prospekten sind nicht verbindlich und stellen keine Offerte dar.
6. Wozu verpflichtest du dich?
Du verpflichtest dich, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu handeln und insbesondere: (a) wahrheitsgemässe Angaben über deine Person, Gesundheit und körperliche Verfassung zu machen; (b) uns deine korrekten Kontaktinformationen mitzuteilen; (c) bei Bestellung unserer Produkte zahlungsfähig zu sein; (d) bei Inanspruchnahme unserer Leistungen unsere Weisungen zu befolgen; (e) uns nur solche Informationen und Unterlagen zu übermitteln, an denen du berechtigt bist und die mit uns geteilt werden dürfen; (f) uns online nicht negativ zu beurteilen oder bewerten bzw. etwas öffentlich zu schreiben, was uns in Verruf bringen oder Schaden für uns verursachen könnte. Solltest du online eine negative Beurteilung oder Bewertung über uns abgeben oder öffentlich etwas über uns schreiben, stimmst du zu, pauschal die dadurch entstehenden Kosten und Schäden von mindestens 10.000 Schweizer Franken zu tragen. Weitere Rechtsansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor, insbesondere bei Bewertungen, die als nicht qualifiziert, unwahr oder unzutreffend eingestuft werden müssen. Bei Verletzung der oben erwhähnten Pflichten sind wir berechtigt, dir unsere Leistungen zu verweigern.
7. Annullationsbedingungen und «verpasste Sitzung»
Annullationen und Änderungen von zahnärztlichen Behandlungs- und Beratungsterminen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin der jeweiligen Avadent Praxis telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Im Falle eines unentschuldigten Nichterscheinens oder einer kurzfristigen Absage (d.h. weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) ist Avadent berechtigt, dir eine «verpasste Sitzung-Fee» in Höhe von CHF 100 in Rechnung zu stellen.
8. Welche Rechte hast du bei Mängeln unserer Produkte (Laboranfertigungen)?
Du erklärst dich einverstanden, dass wir die gesetzliche Gewährleistung (insbesondere Wandelung und Minderung) ausschliessen soweit gesetzlich möglich.
Stattdessen gilt folgendes Nachbesserungsrecht: Mangelhafte Laborarbeiten ersetzen wir während einem (1) Jahr ab Einsetzung oder Zustellung der Sonderanfertigung kostenlos. Wahlweise können wir uns auch entscheiden, dir den Preis zurückzuerstatten. Wenn wir dir die Sonderanfetigung ersetzen, beginnt die Einjahresfrist nicht neu. Die Haftung für materialtechnische Defekte bei Sonderanfertigungen (Laborarbeiten) wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht abgedeckt. Das Recht auf Ersatz bzw. Rückerstattung ist ausgeschlossen bei eigenem Verschulden oder unsachgemässer Behandlung der Sonderanfertigung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn: (a) die Sonderanfertigung basierend auf unrichtigen Angaben, die du uns gemacht hast, hergestellt wurden; (b) die Sonderanfertigung durch dich (z.B. Knirschen, Drauftreten) oder Dritteinwirkung beschädigt wurden; (c) du unsere Pflege- und Gebrauchshinweise oder andere Weisungen nicht befolgt hast; (d) du nicht zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung durchführst. Die Haftung für materialtechnische Defekte bei Prothesen, Kronen, Veneers und Implantate wird im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht abgedeckt. Das Recht auf Mängelbehebung ist ausgeschlossen bei eigenem Verschulden oder unsachgemässer Behandlung der Sonderanfertigung. Das ist beispielsweise der Fall, wenn: (a) die Sonderanfertigung basierend auf unrichtigen Angaben, die du uns gemacht hast, hergestellt wurden; (b) die Sonderanfertigung durch dich (z.B. Knirschen, Herausschlagen) oder Dritteinwirkung beschädigt wurden; (c) du unsere Pflege- und Gebrauchshinweise oder andere Weisungen nicht befolgt hast; (d) du nicht zweimal jährlich eine Kontrolluntersuchung durchführst.
9. Patienteninformation
Wir machen dich darauf aufmerksam, dass wir dir keinen Erfolg unserer Behandlungen garantieren können, da jede Person sehr individuell auf die Therapien anspricht. An deinen Terminen orientieren wir dich darüber, wie du die Sonderanfertigungen benutzen und pflegen solltest sowie über eventuelle Risiken. Bitte stelle uns Fragen, wenn solche auftreten.
10. Haftungsausschluss
Alle zahnmedizinischen Behandlungen bei Avadent werden nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft und Forschung ausgeführt. Trotz sorgfältiger Ausführung der Tätigkeiten können keine Garantien für einen Erfolg übernommen werden, insbesondere nicht für Verträglichkeit und ein bestimmtes Ergebnis deiner Behandlung. Vor jeglicher Behandlung geben wir dir eine individuelle Eignungseinschätzung ab. Du bist dir aber bewusst und damit einverstanden, dass wir nicht dafür verantwortlich sind, deine ursprüngliche Zahnsituation wiederherzustellen, eine andere Behandlung anzubieten oder die Kosten dafür zu tragen, wenn du mit dem Verlauf der Behandlung nicht zufrieden bist.
Es ist zu beachten, dass die Behandlung mit Alignern (unsichtbaren Zahnspangen) die Stellung deiner Zähne verändert, was eventuell Schmerzen bereiten, dein Zahnfleisch und andere Teile des Mundes irritieren oder zu Sensibilität der Zähne führen kann. Bei der Behandlung mit Veneers, beim Slicing bzw. Stripping sowie beim Finishing wird dauerhaft Zahnschmelz abgetragen, was eventuell vorübergehend Schmerzen verursachen oder zu erhöhter Sensibilität der Zähne führen kann.
Über die vorher genannten und andere therapiespezifische Risiken sowie Nebenwirkungen wirst du in den jeweiligen Patienteninformationen sowie in einem mündlichen Aufklärungsgespräch durch den Zahnarzt informiert. Die zahnärztlichen Anweisungen müssen strikt befolgt werden. Dies umfasst auch dein richtiges Verhalten während der Therapie. Andernfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Korrekturen oder Nachbehandlungen.
Die Haftung von Avadent und ihrer Hilfspersonen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlung. Dies gilt in Bezug auf die vertragliche und ausservertragliche Haftpflicht. Eine darüber hinausgehende Haftung, ausser bei zahnärztlicher Verantwortung oder Körperschäden, wird unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen vollumfänglich ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind etwaige Schadensersatzansprüche auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
11. Datenschutz
In der Datenschutzerklärung informieren wir dich, wie wir deine Personendaten bearbeiten und schützen. Durch Inanspruchnahme unserer Leistungen erklärst du dich damit einverstanden. Du nimmst zur Kenntnis und stimmst zu, dass gemeinsame Aufenthaltsräume aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen videoüberwacht werden können. Die Überwachung erfolgt im vollen Einklang mit dem Datenschutzgesetz.
12. Vollständigkeit des Vertrags
Diese AGB's regeln zusammen mit den Dokumenten, die du bei der Anamnese unterzeichnest, den Patienteninformationen und der Datenschutzerklärung alle Rechte und Pflichten der Parteien in Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen. Andere Abreden oder Vereinbarungen zwischen den Parteien sind wirkungslos und nicht rechtsgültig.
13. Verzicht auf Rechte
Wenn eine Partei es versäumt, einen Teil des Vertrags zu erfüllen und die andere Partei nicht auf die ordnungsgemässe Erfüllung besteht, verzichtet sie damit nicht auf das Recht auf die Erfüllung anderer Teile des Vertrags.
14. Salvatorische Klausel
Sind eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien ersetzen die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen mit solchen, die gültig und wirksam sind und den ursprünglichen Willen der Parteien am besten widerspiegeln und, wenn möglich, zum selben wirtschaftlichen Ergebnis führen.
15. Änderungen dieser AGB
Avadent kann diese AGB jederzeit ändern. Wir informieren dich in geeigneter Weise über die Änderung. Ohne deinen schriftlichen Widerspruch innert einem Monat, nachdem wir dich informiert haben, gelten die Änderungen als genehmigt. Die jeweils gültige Version dieser AGB ist auf unserer Website ersichtlich.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Ansprüche der Parteien in Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bülach (Kanton Zürich).
Stand: 1. Januar 2021
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